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   VerfGH Saarland, 15.06.2022 - Lv 21/21   

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https://dejure.org/2022,16485
VerfGH Saarland, 15.06.2022 - Lv 21/21 (https://dejure.org/2022,16485)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 15.06.2022 - Lv 21/21 (https://dejure.org/2022,16485)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 15. Juni 2022 - Lv 21/21 (https://dejure.org/2022,16485)
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  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.06.2022 - Lv 21/21
    In Bezug auf die Anhörungsrüge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, von der abzuweichen für den Saarländischen Verfassungsgerichtshof kein Anlass besteht, von einer offensichtlichen Unzulässigkeit ausgehen, wenn diese verfristet erhoben wird oder ein vergleichbar unproblematischer Fall vorliegt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris Rn. 9).

    Wird ein Gehörsverstoß ganz offensichtlich nur erneut behauptet, würde eine Anhörungsrüge eine Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen nur unsinnig verdoppeln, nicht aber im Sinne eines Instanzenzuges aufeinander beziehen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Fristwahrend kann in solchen Fällen die Anhörungsrüge nur sein, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG bei genauerer Betrachtung zwar gerügt aber eventuell nicht substantiiert dargetan ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.06.2022 - Lv 21/21
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 47, 182, 187).

    Es müssen nur die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182, 189).

  • OLG Bremen, 08.09.2021 - 5 AR 3/21

    Zuständiges Gericht im Verfahren auf Herbeiführung einer gerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.06.2022 - Lv 21/21
    Diese ist gegen einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 15. Juli 2021 (Aktenzeichen 5 AR 3/21) gerichtet, der dem Antragssteller am 20. Juli 2021 zugestellt wurde und in dem die Ablehnungsgesuche des Antragsstellers vom 14. Mai 2021 gegen die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht E., die Richterin am Oberlandesgericht P. und den Richter am Oberlandesgericht W. für unbegründet erklärt worden sind.

    Für den Beginn der Beschwerdefrist ist somit der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 15. Juli 2021 (5 AR 3/21) zugestellt wurde, mithin der 20. Juli 2021.10.

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